Genehmigt heißt nicht immer sofort baubereit
Vor Baubeginn können noch Bedingungen aus der Baugenehmigung, Fachnachweise, Bauleiterbestellung oder weitere Anzeigen zu erfüllen sein. Erst wenn die Voraussetzungen vorliegen, darf mit dem genehmigten Vorhaben begonnen werden.
Der sichtbare MeilensteinDer „Rote Punkt“ steht für die Baufreigabe.
Unsere Unterstützung
- Prüfung der Baugenehmigung und ihrer Nebenbestimmungen
- Übersicht noch fehlender Unterlagen und Nachweise
- Koordination mit Bauherrschaft und Fachplanern
- Bauleiterbestellung und Bauleitererklärungen
- Vorbereitung erforderlicher Anzeigen vor Baubeginn
- Begleitung bis zur vollständigen Baufreigabe
Wichtig für einen geordneten Baustart
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vorhaben und von den Auflagen der zuständigen Baurechtsbehörde ab. Wir strukturieren die offenen Punkte und sorgen für eine nachvollziehbare Bearbeitung.