Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?
Eine Nutzungsänderung kann genehmigungspflichtig sein, auch wenn nur wenige bauliche Veränderungen geplant sind. Entscheidend ist, ob sich die öffentlich-rechtliche Bewertung der Räume ändert – beispielsweise beim Wechsel von Einzelhandel zu Gastronomie, von Wohnen zu Gewerbe oder bei der Erweiterung eines bestehenden Betriebs.
Mit der neuen Nutzung können zusätzliche Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege, Stellplätze, Barrierefreiheit, Schall-, Lüftungs- oder Sanitärkonzept entstehen. Deshalb sollte die Genehmigungsfähigkeit möglichst vor Abschluss langfristiger Mietverträge oder vor größeren Investitionen geprüft werden.
Unsere Leistungen
- Prüfung vorhandener Pläne, Genehmigungen und Nutzungen
- Baurechtliche Machbarkeitsprüfung
- Bestandsaufnahme und Planung der neuen Nutzung
- Erstellung der Bauantragsunterlagen
- Koordination von Brandschutz und weiteren Fachnachweisen
- Abstimmung der Planung mit Fachplanern und zuständigen Stellen
- Begleitung bei Rückfragen im Genehmigungsverfahren
Besondere Erfahrung mit Gastronomie und Gewerbe
CARU Architekturbüro plant in Baden-Baden und Umgebung Nutzungsänderungen für Restaurants, Imbisse, Cafés, Gewerbeeinheiten und gemischt genutzte Gebäude. Neben der Genehmigungsplanung können auch Raumaufteilung, Innenarchitektur, Material- und Lichtkonzept sowie der funktionale Innenausbau berücksichtigt werden.
Prüfung vor der Investition
Grundriss, Lage und Bestand allein zeigen häufig noch nicht, ob ein gewünschtes Konzept genehmigungsfähig ist. Eine frühe Prüfung hilft, notwendige Maßnahmen und mögliche Hindernisse realistisch einzuordnen.